Gesundheitsdaten - rote Karte gegen das LBA!

über alles was in der szene so läuft
Antworten
Nachricht
Autor
brenk
Profi
Beiträge: 409
Registriert: 06.02.2006 19:40
Wohnort: 53842 Troisdorf-Spich/EDKB

Gesundheitsdaten - rote Karte gegen das LBA!

#1 Beitrag von brenk »

Es dürfen - wenigstens vorerst - keine Gesundheitsdaten - besser: keine Krankheitsdaten - i.Z.m. mit unseren Flugtauglichkeitsuntersuchungen an das LBA weitergeleitet werden. Aus meiner Sicht ist das ein großer Erfolg den da Eberhard Lulay und Heimo Kandler erstritten haben. Außerdem geht Heimo Kandler noch mit einem Strafantrag gegen den Sammel-Dr. med. Kirklies beim LBA via Staatsanwaltschaft Braunschweig vor. Viele von uns haben die Tragweite dieser LBA-Sammelwutsauerei überhaupt nicht erkannt. Persönlich finde ich diese Vorgehensweise ausgesprochen sehr gut. Ich bin heute schon für meinen nächsten Besuch bei meinem Fliegerdoc gegen den Strich gebürstet.

Gut, daß ich den franz. UL-Schein erworben habe!

Ich verweigere schon seit Jahren bestimmte Antworten auf bestimmte Fragen aus dem Fragenkatalog beim Fliegerdoc!

In Sachen ZÜP ist das eine gleichlautende Sauerei! Da kümmere ich mich seit Jahren nicht mehr drum. Oder der bekloppte BZF II-Sprachnachweis bei uns Ur-Germanen, genannt Ariernachweis.

Für mich ist das alles sowas ähnliches wie der NSA-Skandal. Das findet nur alles mitten bei uns in Deutschland statt.

Schon gemerkt? Es ist niemals alles alternativlos! Denkt drüber nach, viel Spaß beim lesen!

Fliegergruß Norbert



Hier der Wortlaut des Schreibens an Eberhard Lulay vom 2.10.13 des "Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit", Bonn:

BETREFF
Umgang mit personenbezogenen Daten nach medizinischen Daten nach Flugtauglichkeitsuntersuchungen

Sehr geehrter Herr Lulay,

ich beziehe mich auf unseren bisherigen Schriftverkehr, zuletzt mein Schreiben vom
3. Juni 2013.

Sie haben in Ihrer Eingabe Bedenken gegen die vom Luftfahrt-Bundesamt zum
9. April 2013 geänderte Verfahrensweise geäußert, dass im Rahmen der medizinischen
Flugtauglichkeitsuntersuchung auch Gesundheitsdaten an das Luftfahrt-
Bundesamt übermittelt werden. Wie ich Ihnen in meinen Zwischennachrichten mitgeteilt
habe, ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
in diversen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
und dem Luftfahrt-Bundesamt bemüht gewesen, eine datenschutzrechtlich
unbedenkliche Verfahrensweise zu erreichen. Im Ergebnis ist es gelungen, das Luftfahrt-
Bundesamt davon zu überzeugen, dass keine medizinischen Daten an das Luftfahrt-
Bundesamt, sondern nur noch das Tauglichkeitszeugnis übermittelt wird. Diese
Verfahrensweise entspricht der derzeit geltenden Rechtslage in Deutschland.

Unabhängig davon werden derzeit die europarechtlichen Vorgaben der Verordnung
(EU) Nr. 1178/21011 vom 3. November 2011 national in einem Rechtsetzungsverfahren
umgesetzt. Hierzu erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-

SEITE 2 VON 2

entwicklung eine Rechtsverordnung. An diesen Arbeiten werde ich im Rahmen meiner
Zuständigkeit beteiligt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser aus meiner Sicht abschließenden Information
behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Roswitha Pawlikowski

Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.
Norbert Brenk - EDKB-Bonn/Hangelar
Fon+Fax: 02241/402872

Antworten