Gerichtsverfahren gegen Wolfgang Dallach u. a.

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friedelweber
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Gerichtsverfahren gegen Wolfgang Dallach u. a.

#1 Beitrag von friedelweber »

Hallo Zusammen

In diesem Zusammenhang ist mir ein bedauerlicher Irrtum unterlaufen:
Es gab in der vorigen Woche zwei weitere Gerichtsverfahren gegen Wolfgang Dallach wegen ihm vorgeworfener falscher Wägeberichte und Fehler als Prüfer des DAeC. In diesem Zusammenhang kam es zu einem Missverständnis mit der Folge, dass ich das Ergebnis auf den Prozess des Ernst Ries gegen Wolfgang bezog und berichtete, der Prozess sei nun vor dem OLG im Sinne von Wolfgang entschieden. Das war falsch. Das Verfahren des Herrn Ries vor dem OLG ist derzeit noch nicht entschieden.
Ich bedauere ausdrücklich dieses Versehen.

Über das Verfahren ist ja auch in diesem Forum viel geschrieben worden, und so wird es für viele interessant sein, was nun tatsächlich passiert ist:
Es gab außer dem des Herrn Ries noch mindestens zwei weitere Klagen mit sehr ähnlichem Inhalt, die alle vom gleichen Rechtsanwaltsbüro vorgebracht wurden. Zwei Verfahren (Müller und Pöllmann ./. Dallach u.a.) wurden vor dem Landgericht Braunschweig in der letzten Woche entschieden und ebenso wie in der Sache Ries ./. Dallach abgewiesen. (Natürlich ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und Berufung möglich.)

Das allein wäre noch keine große Meldung gewesen, aber die Urteilsbegründung weist einen zusätzlichen und neuen Punkt auf. Das Gericht zitiert nämlich ein BGH-Urteil nach dem eine Klage gegen einen Prüfer des Landesverbandes direkt gar nicht zulässig sei. Dieses Argument - das darf man sicher voraussetzen - wird natürlich dann auch im Berufungsverfahren des Herrn Ries vor dem OLG eine Rolle spielen.

Dieses Verfahren ist aber - siehe oben! - noch nicht entschieden.

Soweit also der Stand der juristischen Auseinandersetzung zum Thema der zu schweren Fascinations.
Ich bitte mich dabei nicht auf juristische Details festzunageln. Ich bin kein Jurist sondern schreibe diesen Sachverhalt als Wolfgangs Freund, der nach meiner persönlichen Meinung hier ungerecht beschuldigt wird.

Always Happy Landings

Friedel Weber

brenk
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Re: Gerichtsverfahren gegen Wolfgang Dallach u. a.

#2 Beitrag von brenk »

Es wird zutreffend behauptet, daß sämtliche Verfahren nicht rechtskräftig sind. Mithin ist unverändert nichts entschieden. D.h., entschieden ist gleichwohl etwas, werde dies an dieser Stelle aber nicht kommentieren und es werden die allerwenigsten wissen warum es bei den Verfahren im ersten Rechtszug auf Landgerichtsebene in Wirklichkeit überhaupt geht.

Auf zwei Gesichtspunkte möchte ich die Halter einer Fasci D4BK hinweisen, wobei dies auch auf andere UL-Muster zutrifft:

1. Die Verjährungsfrist Schadenersatzansprüche geltend zu machen endet am 31.12.2009. Spätestens am 31.12.2010. Welcher Zeitpunkt der maßgebliche ist, kann nicht eindeutig beantwortet werden.

2. Gebe zu bedenken, daß, wenn Verjährung eingetreten ist, keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. D.h., umgekehrt die Zulassungsstelle die ULs, die nicht dem GKB entsprechen, die Zulassung entziehen können, ohne sich damit Regreßansprüchen auszusetzen.

Norbert
Norbert Brenk - EDKB-Bonn/Hangelar
Fon+Fax: 02241/402872

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